Die Kosten für Übernachtung und Verpflegung während der überbetrieblichen Ausbildung übernimmt im Regelfall die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) bzw. der Arbeitgeber. Für die Vorlesungszeiten an der Hochschule übernehmen die ULAK bzw. die Arbeitgeber normalerweise keine Kosten für Übernachtung und Verpflegung. Während der ersten beiden Semester stellt das Ausbildungszentrum daher die Zimmer für den Vorlesungstag zur Verfügung. Eventuell besteht auch die Möglichkeit, während der folgenden Semester im Gästehaus zu übernachten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte im Laufe des zweiten Semesters an die Leitung des Gästehauses.
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||