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Hier können
Sie sich
unseren Flyer mit aktuellen Informationen zum Dualen
Studiengang
downloaden.
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Hinweise für Ausbildungsbetriebe
Die Hochschule München hat in Zusammenarbeit mit dem
BauindustrieZentrum Stockdorf bei München seit 2005 den
„Dualen Studiengang Bauingenieurwesen“ eingeführt.
Die Studenten qualifizieren sich dabei parallel in zwei
Bildungsgängen:
Bachelor of Engineering (Bauingenieur)
Facharbeiter = Zimmerer / Beton- u. Stahlbetonbauer / Maurer / Straßenbauer
Dualer Studiengang – inhaltliche Ausgestaltung ·
- Das Studium entspricht inhaltlich exakt dem
"Normalstudium" des Bauingenieurwesens an der Hochschule
München und wird durch die Bachelorarbeit mit dem Titel „Bachelor
eng.“ abgeschlossen.
- Die Ausbildung im gewählten Ausbildungsberuf findet im
Ausbildungsbetrieb selbst und im BauindustrieZentrum
Stockdorf bei München statt. Es wird der gesamte Stoff aus den
berufsbildbezogenen Lernfeldern gemäß dem Rahmenlehrplan
vermittelt. Vom Besuch der Berufsschule sind die Studenten
des Dualen Studiengangs Bauingenieurwesen befreit. Den
Abschluss der Ausbildung bildet die IHK/HWK – Prüfung zum Facharbeiter.
- Die Ausbildung gliedert sich in drei Phasen:
Erste Phase:
In den ersten 13 Monaten findet die Ausbildung
schwerpunktmäßig
im gewählten Ausbildungsberuf statt. Lehrveranstaltungen
an der Hochschule München werden in dieser Zeit an einem
Tag in der Woche während der Unterrichtsblocks im BauindustrieZentrum Stockdorf bei München besucht.
Zweite Phase:
Gewerbliche Ausbildung und Studium wechseln
sich ab. Diese Phase endet mit der Abschlussprüfung vor der
IHK / HWK zum Facharbeiter im gewählten Ausbildungsberuf.
Dritte Phase:
Im siebten, achten und neunten Semester wird
ausschließlich das Studium fortgesetzt. Den Abschluss bildet
die Bachelorarbeit.
Dualer Studiengang – Umsetzung in die
Praxis
- Der Auszubildende / Student schließt mit einem, für
die Ausbildung im gewählten Berufsbild zugelassenen und bei
der zuständigen IHK / HWK eingetragenen Ausbildungsbetrieb
nach seiner Wahl einen Berufsausbildungsvertrag über 36
Monate mit dem Ziel der Ablegung der Facharbeiterprüfung im
gewählten Ausbildungsberuf.
- Mit dem
Berufsausbildungsvertrag wird gleichzeitig die
„Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag“ im Rahmen
des Dualen Studiengangs Bauingenieurwesen an der Hochschule München zwischen dem Ausbildenden und dem
Auszubildenden / Studenten abgeschlossen.
- Die Zusatzvereinbarung bezieht sich auf den
Berufsausbildungsvertrag und ergänzt ihn für die speziellen
Belange des Dualen Studiengangs Bauingenieurwesen.
- Die
zuständige IHK / HWK erhält zur Registrierung den Formular-Ausbildungsvertrag durch den
Ausbildungsbetrieb zugesandt. Nach der Registrierung erhält
der Ausbildungsbetrieb zwei registrierte Originale zurück.
- Um die Erstattungsleistungen der Soka-Bau
(ULAK)
für die Kosten der Ausbildung zu erhalten muss der
Ausbildungsbetrieb eine Kopie des registrierten
Ausbildungsvertrags an die Soka- Bau
(ULAK) senden.
- Die Erstattung der Ausbildungsvergütung und
der überbetrieblichen Ausbildungskosten an den
Ausbildungsbetrieb wird von der ULAK in dem tariflich
vereinbarten Rahmen gewährt.
- Der Ausbildungsbetrieb hat ferner eine Kopie
des Ausbildungsvertrags und der Zusatzvereinbarung für die
dortige Erfassung des Ausbildungsvertrages auch an das BauindustrieZentrum Stockdorf bei München zu schicken.
- Die
Zusatzvereinbarung und der Informations-Flyer der Hochschule München,
sowie die gesonderten Hinweise für den Ausbildungsbetrieb und den
Auszubildenden/ Studenten können beim Bayerischen Bauindustrieverband
e. V., beim Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks und
beim Landesverband Bayerischer Bauinnungen unter www.bauindustrie-dual.de, www.zimmerer-ausbildung.de und www.lbb-bayern.de abgerufen werden.
- Der Besuch der
überbetrieblichen Ausbildung im BauindustrieZentrum Stockdorf
bei München ist obligatorisch. Der Ausbildende verpflichtet sich, den
Auszubildenden / Studenten zum Besuch der überbetrieblichen Ausbildung freizustellen. Der Auszubildende / Student
verpflichtet sich, an dieser Ausbildung teil zu nehmen.
- Die Vergütung des Auszubildenden richtet sich nach den
tariflichen Bestimmungen. Genaueres ist in der
Zusatzvereinbarung unter § 4 „Vergütung“ geregelt.
Um eine durchgängige Vergütung auch außerhalb der
betrieblichen / überbetrieblichen Ausbildungsblöcke zu
gewährleisten und um die finanzielle Handhabung so einfach
wie möglich zu gestalten, wird die in jedem Jahr zu zahlende
Gesamtvergütung durch 12 Monate geteilt.
Entsprechend wird die Erstattung der SOKA angepasst.
- Der Auszubildende / Student erwirbt während seiner
Ausbildungszeit nach den tariflichen / gesetzlichen
Bestimmungen und unter Berücksichtigung der tatsächlichen
Ausbildungszeiten einen anteiligen Urlaub. Dieser soll, wenn
möglich, während der Zeit der betrieblichen
Ausbildungsblöcke genommen werden. Genaueres ist in der
Zusatzvereinbarung unter § 5 „Ausbildungszeit und Urlaub“
geregelt.
Weitergehende Informationen
Wenn Sie weitere Fragen zum Verbundstudium und dessen Umsetzung
in die betriebliche Praxis haben, wenden Sie sich bitte an
nachstehende Ansprechpartner:
Hochschule München
Fakultät 02 Bauingenieurwesen
Prof. Dietmar Hettmann
Karlstraße 6
80333 München
Telefon: 089 12652612
Telefax: 089 12652699
hettmann@bau.hm.edu
Bauindustrie Bayern
BauindustrieZentrum Stockdorf bei München
Dirk Siegel
Heimstraße 17
82131 Stockdorf
Telefon: +49 89 899638-0
Telefax: +49 89 899638-92
info@bauindustrie-dual.de
Verbände des Bayerischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes
Dipl.-Ing. (FH) Martin Paul Gorchs
Eisenacherstrasse 17
80804 München
Telefon: 089 36085-130
Telefax: 089 36085-135
mgorchs@zimmerer-bayern.com